Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltung unserer Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Paassen Solutions mit Unternehmen, juristischen Personen und sonstigen Geschäftskunden.

Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Ware oder Dienstleistung, gelten diese AGB als angenommen.

Abweichende Gegenbestätigungen oder anderslautende Bedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote / Vertragsabschluss

Unsere sämtlichen Angebote sowie Preislisten, Kataloge und Werbebroschüren sind stets freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Vertrag kommt ebenfalls durch Versand der Ware und Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. In diesem Fall gelten Lieferschein und Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern oder Zusagen, die von ihnen gemacht wurden, sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Kosten für Lieferungen von Proben an uns zum Anfertigen eines Präparationsprotokolls oder zur Analyse trägt stets der Kunde.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf dem Transport, bei der Lagerung oder bei der Bearbeitung entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.

Wir behalten uns das Recht vor, technische Änderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Differenzen bei Gewichten und Maßen unterliegen den branchenüblichen Toleranzen.

3. Preise und Zahlung

Für eine Auftragsabwicklung muss ein Mindestbestellwert von CHF 50.00 vorliegen. Bei Aufträgen unter CHF 50.00 wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 berechnet.

Unsere Preise gelten ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

Bei Zahlung im Inland innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Ausgenommen sind Dienstleistungen. Diese sind sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen.

Wir behalten uns vor, an uns unbekannte Besteller gegen Nachnahme oder nach Zahlung per Vorkasse zu liefern.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, es sei denn, es besteht ein rechtfertigender Grund.

Sollte uns bekannt werden, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss bedeutend verschlechtern, sind wir berechtigt, eine sofortige Zahlung zu fordern und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung auszuführen.

Falls die Vorauszahlung nicht erbracht wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatzansprüche für den entstandenen Aufwand oder entgangenen Gewinn geltend zu machen.

4. Verzug

Bei einem vereinbarten Zahlungsziel gerät der Kunde mit Ablauf des Zahlungsziels in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug wird auf den offenen Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 9 % p.a. berechnet. Der Verzugszins wird ab Eintritt des Zahlungsverzugs bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung berechnet.

Für den durch den Zahlungsverzug entstehenden administrativen Aufwand können folgende Mahngebühren berechnet werden:

  • 1. Mahnung: CHF 10.00
  • 2. Mahnung: CHF 20.00
  • Letzte Mahnung: CHF 30.00

Die Mahngebühren werden zusätzlich zu den anfallenden Verzugszinsen berechnet.

Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Anfallende Verzugszinsen und Mahngebühren sind sofort fällig.

5. Lieferzeiten

Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben und nur bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Wir sind befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und zu berechnen.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Schadenersatzanspruch gegen uns begründet. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns oder unseren Unterlieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

6. Versand und Gefahrenübergang

Mit Übergabe der Ware an Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Zusendung oder Transport durch uns vereinbart worden ist sowie bei Teillieferungen.

Die Wahl der Verpackung und des Transportunternehmens erfolgt nach bestem Ermessen.

Auf Wunsch des Kunden kann der Versand mit dem vom Kunden angegebenen Transportunternehmen erfolgen. Der Kunde übernimmt hierfür alle Kosten und die Rechnungsstellung erfolgt an ihn.

Die Übernahme der Ware ohne Beanstandung durch das Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung.

Der Kunde hat Transportschäden unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren, möglichst mit Fotos der Beschädigungen. Bei sichtbaren Transportschäden muss geprüft werden, ob die Ware ebenfalls beschädigt wurde, oder alternativ die Annahme verweigert werden.

Wir sind berechtigt, eine Transportversicherung abzuschließen und dies dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7. Gewährleistung und Haftung für Mängel

Unsere Kunden sind verpflichtet, sämtliche von uns gelieferten Waren unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Entgegennahme.

Wahrnehmbare Mängel sowie Falsch- oder Minderlieferungen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel anzuzeigen; andernfalls sind sie unbeachtlich.

Transport- und Verpackungsschäden sind sofort anzuzeigen und zu dokumentieren, möglichst mit Fotos der Beschädigungen. Verdeckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Im Übrigen gilt für sämtliche Mängelansprüche eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt.

Für alle Artikel, die infolge ihrer Beschaffenheit und/oder nach der Art der Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, sind Gewährleistungsansprüche für normalen Verschleiß ausgeschlossen.

Müssen Mängel von uns anerkannt werden, so werden wir nach unserer Wahl entweder die mangelhaften Teile unentgeltlich ausbessern oder neu liefern.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Mängelansprüche sind des Weiteren ausgeschlossen, wenn unsere Waren nicht sachgemäß gelagert, behandelt oder verwendet wurden.

Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten an den Kunden.

Gewährleistungsansprüche für Geräte verjähren in 24 Monaten, beginnend ab Abnahme des Geräts. Die Gewährleistungszeit bezieht sich auf den Einschichtbetrieb. Bei Mehrschichtbetrieb verkürzt sich die Gewährleistungszeit auf 12 Monate.

Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu entsorgen und stellt uns von den gesetzlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Altgeräten, benutzten Produkten und Verpackungen frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist zur Benutzung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren berechtigt, soweit er nicht mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug ist.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Eine Veräußerung oder Verpfändung der in unserem Eigentum stehenden Waren ist unzulässig.

Veräußert der Besteller trotz allem Waren, die noch in unserem Eigentum stehen, so tritt er schon hiermit seine sämtlichen Ansprüche, die ihm aufgrund der Veräußerung zustehen, an uns ab.

Entsteht durch Verarbeitung oder Vermischung der Waren mit sonstigen Waren Miteigentum des Bestellers, so überträgt er seinen Miteigentumsanteil an den neuen Gegenständen schon jetzt auf uns und verpflichtet sich zu deren Verwahrung für uns.

Von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere von Pfändungen sowie von jeder Beschädigung der in unserem Eigentum stehenden Waren hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen.

Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, wenn sich der Besteller mit der Erfüllung irgendeiner Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug befindet. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Rücktransport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren ausreichend gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuer, Leitungswasserschaden, Diebstahl und Einbruch zu versichern.

Die Kosten von Interventionen, gleich welcher Art, zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren trägt der Besteller.

Der Kunde hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware und über die bei einem eventuellen Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen, solange die Ware noch unter Eigentumsvorbehalt steht.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hitzkirch, Schweiz. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.